FAQ´s

Unser Team hat eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten auf dieser Seite zusammengestellt...


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Häufig gestellte Fragen

Es gibt bei uns weder ein Mindestalter, noch ein maximales Alter des Hundes. Beim Eignungstest wird das Alter des Hundes individuell beachtet und beurteilt.

Nein, grundsätzlich dürfen alle Rassen bei uns die Ausbildung absolvieren. Es gibt aber Hunde, die aufgrund ihrer Rassemerkmale besonders gut geeignet sind. Nehmen Sie gern unsere Beratung vor dem Hundekauf in Anspruch.

Ihr Hund sollte freundlich gegenüber Menschen sein und gut sozialisiert sein. Er sollte wenig Aggressionspotential haben und eine hohe Frustrationstoleranz aufweisen. Außerdem ist eine gewisse Umweltsicherheit und ausgeprägtes Explorationsverhalten erforderlich. Im Eignungstest wird der Hund in Bezug auf diese Aspekte begutachtet. 

Natürlich können auch Hunde aus dem Tierheim oder dem Tierschutz die Ausbildung bei uns absolvieren. Auch hier geht es im Eignungstest um die charakterlichen Eigenschaften des Hundes und der Bindung zu seinem Menschen.

Unserer Ansicht nach so früh wie möglich. Wir empfehlen eine Mitnahme des Hundes ab ca. der 16. Woche. Allerdings müssen dafür einige Bedingungen geschaffen werden. Der Welpe sollte nicht überfordert werden, nicht allein sein und vor allem auf seine Ruhezeiten (bei Welpen 20-22 Stunden am Tag) kommen. Wichtig ist hier die Vorgaben bezüglich der Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zu beachten. 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jeder Welpe ist anders, genau wie es auch jeder Mensch ist. Wichtig ist, dass der Hund zu seinem Halter passt und dass der Mensch vorher definiert, wie er mit dem Hund arbeiten möchte. Soll der Hund eher passiv (z.B. Kontaktliegen auf der Palliativstation) oder eher aktiv (z.B. in Schulen oder Kindergärten) arbeiten. Auch hier bieten wir unsere Unterstützung mit dem Welpentest an.

Auch hier ist die Antwort individuell zu betrachten. Ganz wichtig hierbei ist es, die Ruhezeiten des Hundes zu beachten. Der Hund sollte außerdem einen Rückzugsort haben, der immer für ihn zugänglich ist und ihm Sicherheit bietet. Außerdem ist auch der Ausgleich zur Arbeit für den Hund sehr wichtig. Nach einem anstrengenden Arbeitstag braucht der Hund genügend Auslauf, Bewegung und auch kognitive Beschäftigung.

 Ja. Für die Ausbildung zum Therapiebegleithund benötigen Sie eine Ausbildung, ein Studium oder Erfahrungen im pädagogischen (z.B. Lehrer* oder Sozialpädagogen), im sozialen (z.B. Erzieher oder Altenpfleger), im therapeutischen (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten) oder im medizinischen Bereich (z.B. Krankenpfleger).
Für die Ausbildung zum Schulbegleithund müssen Sie Lehrer oder Schulleiter sein oder in einem anderen Arbeitsfeld an einer Schule tätig sein.
Für die Ausbildung zum Besuchs- und Streichelhund sind keine weiteren Voraussetzungen nötig.

Ja, für unsere Ausbildung kann der Weiterbildungsbonus beantragt werden.

Ja, unsere Ausbildungsgänge sind fast alle für den Bildungsurlaub zugelassen.

Nein, natürlich zwingen wir niemanden in einer Martin Rütter DOGS Hundeschule zu trainieren. Allerdings wäre es von großem Vorteil, wenn sich die Trainingsphliosophie der Hundeschule Ihrer Wahl nicht maßgeblich von der Martin Rütters unterscheidet. Auch jegliche Form der Gewalt lehnen wir ab. Möchten Sie aber in einer DOGS Hundeschule trainieren finden Sie hier den passenden Partner in Ihrer Nähe: www.martinruetter.com/hundeschulen/